Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Waffenattrappen, etc.).
  2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbstständig über geltende Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Nur genehmigte Ausrüstungsgegenstände sind zu verwenden. Nicht geeignete Ausrüstungsgegenstände werden eingezogen und bei Veranstaltungsschluss zurückgegeben. Nach jedem Gebrauch ist die Ausrüstung selbstständig auf Beschädigungen zu überprüfen und ggf. auszusortieren.
  3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, für seine Sicherheit und die der anderen Teilnehmer eigenverantwortlich Sorge zu tragen und gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Betreten von abgesperrten Gebieten, das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb dafür vorgesehener Feuerstellen, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Ausrüstungsgegenständen (insb. Waffen und Rüstungen), Kämpfe in dunklen oder unübersichtlichen Bereichen (Treppen, Hänge o.ä.), Drogenkonsum sowie übermäßiger Alkoholkonsum.
  4. Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
  5. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) verpflichtet ist.
  6. Der Besitz von Drogen (Rauschmittel, Halluzinogene) führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung, ohne dass der Veranstalter zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) verpflichtet ist.
  7. Teilnahmeberechtigt sind alle voll geschäftsfähigen Personen. Bei Regelverstößen kann diese Teilnahmeberechtigung entzogen werden.
  8. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
  9. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  10. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden, ausgenommen bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen. Ansonsten haftet der jeweilige Verursacher.
  11. Der Veranstalter ist berechtigt, den Teilnehmer für Sauberkeitsverstöße im Sinne der Hausordnung am Ort der Veranstaltung oder Schäden, welche vom Hausbesitzer nachträglich berechnet werden, auch nachträglich zu belasten. Dies betrifft insbesondere das unsaubere Hinterlassen der Schlafräume. Sollten Örtlichkeiten nicht ordnungsgemäß verlassen werden, so werden die dem Veranstalter entstandenen Mehrkosten auf alle diesem Zimmer zugeordneten Personen aufgeteilt und belastet.
  12. Bild- und Tonaufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig. Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie an dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Alle Rechte im Bezug auf Star Trek [TM] (Begriffe, Symbole, etc.) liegen bei Paramount Inc.
  13. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
  14. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer im Vorfeld der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.
  15. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte ein Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne Weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
  16. Wird die Veranstaltung abgesagt, werden bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet, weitere Ansprüche bestehen nicht.
  17. Bei Rücktritt eines Teilnehmers versucht der Veranstalter den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages nicht möglich.
  18. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
  19. Bei Anmeldung im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
  20. Die Zahlung des Teilnahmebetrages erfolgt im Voraus, der Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters ist maßgebend. Zahlung nach der Veranstaltung ist nicht möglich.
  21. Es besteht kein Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
  22. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine im Vertragsangebot enthaltenen Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Teilnehmerdatei geführt werden. Die Daten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert.
  23. Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform. Sie sind mit dem geschäftsführenden Vorstand des STARFLEET OPERATIONS e.V. als Vertretungsberechtigtem des Veranstalters zu treffen.
  24. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

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